Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz stehen nach wie vor viele Unternehmen vor einer großen Herausforderung.
Haben Sie in Ihrem Unternehmen in Schleswig-Holstein bereits einen externen Datenschutzbeauftragten? Falls nicht, wird es höchste Zeit. Datenschutz im Unternehmen wird immer bedeutender, was sich auch in den Handlungen des Gesetzgebers widerspiegelt. Seit Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vollumfänglich gültig! Pflicht für die meisten Firmen ist es seit Mai 2018, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, müssen Sie die Vorgaben aus der DS-GVO einhalten und beachten.
Sie haben Fragen zur DSG-VO? Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.
Als Mitgründer der InvIT GmbH steht Stefan Thomsen Ihnen als TÜV-SÜD Zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei allen Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung. Zur Person:
Stefan Thomsen kommt aus der Praxis und arbeitet seit vielen Jahren im engen Kundenkontakt in vielen Projekten. Er legt großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und strukturiertes Arbeiten.
Falls Sie einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen oder Fragen rund um den Datenschutz haben, kontaktieren Sie uns einfach unter Datenschutz@InvIT.sh
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Als Unternehmen empfiehlt sich die Bestellung eines sowohl juristisch als auch technisch versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung in Fragen des Datenschutzes, schult und unterstützt die Mitarbeiter bei Thema Datenschutz und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes im Unternehmen.
Die komplexen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten können natürlich auch von einem Mitarbeiter im Unternehmen übernommen werden. Dafür muss der Beschäftigte von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt und regelmäßig ausführlich geschult werden. Die Anforderungen an den Mitarbeiter und die anfallenden Kosten dafür sollten Sie nicht unterschätzen, ebenso wie die gesonderten Kündigungsfristen für einen internen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten ( § 6 Abs. 4 BDSG).
Wenn Sie die InvIT GmbH als externen Datenschutzbeauftragten bestellen, überwacht sie die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Belange in Ihrem Unternehmen. Im engen Austausch mit Ihrer Geschäftsführung werden alle relevanten Prozesse begutachtet und gegebenenfalls optimiert. Der externe Datenschutzbeauftragte ist zudem eine ständige Anlaufstelle für Mitarbeiter und Betroffene.
Bei Bedarf bieten wir auch weitere Dienstleistungen wie die Unterstützung bei der Risikoanalyse oder der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie der Abfassung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Eine Übersicht unserer Leistungen finden Sie in nachfolgender Tabelle: